Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hopubluhon GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Grundlage jedes Vertrages sind die im Angebot beschriebenen Leistungen, diese AGB sowie gegebenenfalls ergänzende schriftliche Vereinbarungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die AGB treten mit Vertragsabschluss in Kraft. Ziel ist eine transparente Zusammenarbeit mit klaren Regelungen zu Leistungsumfang, Vergütung und Haftung, damit Beratungs- und Trainingsprojekte planbar und effizient durchgeführt werden können.

Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Leistungsbeschreibung, Zeitplan und vereinbarte Ergebnisse sind im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung; daraus resultierende Mehraufwände werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Trainings- und Moderationsleistungen nach bestem Wissen und aktueller fachlicher Praxis. Konkrete Zielerreichung wird nach bestem Ermessen unterstützt, ohne eine Erfolgsgarantie zu geben. Soweit Materialien, Templates oder Begleitdokumente bereitgestellt werden, bleibt das Urheberrecht beim Auftragnehmer, es sei denn, es wurde schriftlich abweichend vereinbart.

Preise, Zahlung und Aufwandsentschädigung

Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Reisekosten, Spesen oder Fremdkosten werden nach Aufwand separat berechnet und sind nicht Bestandteil pauschaler Tagessätze, sofern dies nicht explizit im Angebot enthalten ist. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Werden Teilleistungen vereinbart, kann der Auftragnehmer Teilschlussrechnungen stellen. Bei Stundensätzen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Für Sonderleistungen, Expressanfragen oder kurzfristig angeforderte Termine behält sich der Auftragnehmer gesonderte Preiszuschläge vor. Bei Wechsel des Leistungsumfangs erfolgt vor Ausführung eine Abstimmung zu Preis und Zeitplan.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung notwendigen Informationen, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, späte Rückmeldungen oder nicht bereitgestellte Unterlagen berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Zeitplan und Vergütung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit übermittelter Daten und Dokumente. Bei Präsenzterminen sorgt der Auftraggeber für die erforderliche Infrastruktur oder benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Wird der Moderator oder Trainer extern mit zusätzlichem Equipment (z. B. technische Ausstattung) unterstützt, ist dies vorab zu klären. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer Schäden geltend machen, die durch erforderliche Mehrarbeit oder Terminverschiebungen entstehen.

Haftung und Gewährleistung

Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für die betreffende Leistung. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatzleistungen erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Geheimhaltung und Nutzungsrechte

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung vertraulicher Informationen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind. Die Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an gelieferten Arbeitsergebnissen ein, soweit dies zur vereinbarten Nutzung erforderlich ist. Weitergehende Nutzungen, Vervielfältigungen oder Weitergaben bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Schulungsunterlagen dürfen intern vervielfältigt werden, sofern keine abweichende Lizenzvereinbarung besteht.

Dauer, Kündigung und Rücktritt

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die vereinbarten Kündigungsrechte. Das Recht beider Parteien zum außerordentlichen Kündigungsgrund bleibt unberührt. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sagt Termine ab, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung nachgewiesener Aufwendungen sowie einer angemessenen Entschädigung für ausgefallene Kapazitäten, sofern kein einvernehmlicher Ersatztermin vereinbart wird. Bei von beiden Parteien vereinbarten Projektmeilensteinen können bei einseitigem Rücktritt Stornokosten oder Teilrechnungen fällig werden; die Höhe richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsfortschritt.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung dieser Website und im Rahmen unserer Dienstleistungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter /privacy/. Dort sind auch Hinweise zur Einwilligung, zum Widerruf und zu Ihren Rechten nach der DSGVO aufgeführt. Für Anfragen zum Datenschutz erreichen Sie uns unter [email protected].

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.